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   FG Niedersachsen, 10.01.2002 - 5 K 340/99   

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https://dejure.org/2002,12448
FG Niedersachsen, 10.01.2002 - 5 K 340/99 (https://dejure.org/2002,12448)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2002 - 5 K 340/99 (https://dejure.org/2002,12448)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 5 K 340/99 (https://dejure.org/2002,12448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    UStG § 4 Nr. 12a
    Keine steuerfreie Grundstücksvermietung bei Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte, wenn der "Vermieter" berechtigt ist, gleichzeitig weitere Nutzungsverträge über diese Räume mit anderen Prostituierten abzuschließen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 12a
    Umsatzsteuerbefreiung; Prostituierte; Grundstücksvermietung; Nutzungsüberlassung; Miete - Keine steuerfreie Grundstücksvermietung bei Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte, wenn der "Vermieter" berechtigt ist, gleichzeitig weitere Nutzungsverträge über ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine steuerfreie Grundstücksvermietung bei Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte, wenn der "Vermieter" berechtigt ist, gleichzeitig weitere Nutzungsverträge über diese Räume mit anderen Prostituierten abzuschließen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 646
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.02.1994 - V R 33/92

    1. Die Überlassung des gesamten Schwimmbades an eine Schule oder an einen Verein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2002 - 5 K 340/99
    Keine Grundstücksvermietung liegt dagegen vor, wenn dem Besucher einer Sportstätte deren Nutzung im Rahmen der allgemeinen Benutzerordnung ohne Ausschluss weiterer Besucher gestattet wird (BFH-Urteil vom 10. Februar 1994 V R 33/92, BStBl II 1994, 668 - Überlassung von Teilen eines städtischen Schwimmbads an Vereine unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Badebetriebs).
  • BFH, 09.12.1993 - V R 38/91

    Flüchtlingen - Asylbewerbern - Vermietung - Aufenthaltsdauer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2002 - 5 K 340/99
    Schuldrechtliche Verträge können auch über unbestimmte, aber bestimmbare Leistungen geschlossen werden, wobei die spätere Konkretisierung der Leistung durch beide Parteien, durch eine Partei oder durch einen Dritten erfolgen kann (§§ 315, 317 BGB, vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 38/91, BStBl II 1994, 585).
  • BFH, 16.10.1980 - V R 51/76

    Anteilige Steuerbefreiung für Gebäudeüberlassung bei Vermietung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2002 - 5 K 340/99
    Eine Vermietung liegt auch vor, wenn einer bestimmten Personengruppe ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlassen wird (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1980 V R 51/76, BStBl II 1981, 228 - Überlassung eines Hallenschwimmbads eine Personengruppe).
  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2002 - 5 K 340/99
    Aus Grundstücksvermietung im Sinne dieser Vorschrift gilt nach der BFH-Rechtsprechung die Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks während der Mietzeit im Sinne der §§ 535, 536 des BGB, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BStBl II 2001, 658).
  • FG Düsseldorf, 09.10.1996 - 5 K 7121/92

    Steuerfreiheit der Raumüberlassung an Prostituierte; Definition des Begriffs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2002 - 5 K 340/99
    Für ihre gegenteilige Auffassung kann sich die Klägerin nicht auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 1996 (5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506) berufen.
  • BFH, 08.10.1991 - V R 95/89

    Überlassung eines Dauerparkplatzes als Vermietung von Grundstücken i. S. des § 4

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2002 - 5 K 340/99
    So liegt z.B. eine Vermietung vor, wenn Dauerparkplätze in einem Parkhaus mit der Maßgabe überlassen werden, dass dem jeweiligen Dauerparker jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung steht, auch wenn ihm kein fester Stellplatz zugewiesen ist (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1991 V R 95/89 BStBl II 1992, 209).
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